wir über uns

Die Freien Wähler in Eisenach gründeten sich am 11.04.2009, um den Wählern bei der Landtagswahl 2009 eine Alternative bieten zu können. Der Vorsitzende Thomas Herrmann ist Mitglied der "Bürger für Eisenach" und steht auf der Kandidatenliste zur Kommunalwahl.

Gehen Sie am 07.06.2009 zur Wahl und wählen sie "BfE - Bürger für Eisenach" (Liste 5).

Satzung des Vereins "Freie Wähler in Eisenach"

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen "Freie Wähler in Eisenach".
  2. Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Eisenach. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Eisenach eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz "eingetragener Verein" in der abgekürzten Form "e.V.".

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Die Tätigkeit des Vereins dient dem Wohle der Bürger und der Region Eisenach. Er steht auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschlands und der Thüringer Verfassung.
  2. Der Verein kann an der Landtagswahl mit geeigneten Kandidaten nach der Wahl durch das entsprechende Landesorgan teilnehmen.
  3. Der Verein wirkt an der politischen Willensbildung mit, er fördert die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben und will auf die politische Entwicklung in der Region Eisenach Einfluss nehmen.

§ 3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglied des Vereins können Personen werden, die in Eisenach (Landtags - Wahlkreis 6) wahlberechtigt sind und einen Aufnahmeantrag gestellt haben.
  2. Der Aufnahmeantrag wird schriftlich gestellt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand wirksam.
  4. Ausschluss aus dem Verein ist nur möglich, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder die Ordnung des Vereins verstößt und ihm damit schweren Schaden zufügt.
  5. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einer Mehrheit von min. 70 %.
  6. Alle Mitglieder des Vereins haben unabhängig ihrer Ämter gleiches Stimmrecht. Mitglieder, die mit ihren Beiträgen länger als 12 Monate im Rückstand sind, verlieren ihr Stimmrecht.
  7. Jedes Mitglied hat das Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Durch Beteiligung an Beratungen, Wahlen und Abstimmungen, durch Anträge im Rahmen dieser Satzung, durch Beteiligung an der Aufstellung der Kandidaten und durch Bewerbung um eine Kandidatur.
  8. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Programm des Vereins zu vertreten, öffentliche Auseinandersetzungen sachlich zu führen, die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse anzuerkennen und seinen Beitrag zu entrichten.

§ 4 Beiträge und Verwendung der Mittel

  1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Höhe der Beiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt.
  2. Mittel des Vereins werden nur nach dem ihm vorliegenden Aufgaben nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz verwendet.

§ 5 Struktur und Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlungen und die Vorstände.

§ 6 Der Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzendem, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
  2. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB und nur gemeinsam vertretungsberechtigt.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
  5. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Der Vorstand hat dem Gebietsverband Westthüringen oder dem Landesverband Satzung und Programm der Wählergemeinschaft, die Namen der Vorstandsmitglieder der Wählergemeinschaft mit Angabe ihrer Funktion und die Auflösung des Vereins mitzuteilen.
  6. Der Vorstand leitet den Verein und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung, sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage, schriftlich, per E-mail ist möglich, unter Mitteilung der Tagesordnung. Sie muss auch einberufen werden auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt das Programm, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung bzw. die Verschmelzung mit anderen Parteien.
  3. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder des Schiedsgerichtes und die Kassenprüfer.
  4. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln.
  5. Die Abstimmung ist in der Regel öffentlich. Muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen.
  6. Die Mitgliederversammlung nimmt jährlich einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und fasst über ihn Beschluss. Der finanzielle Teil ist vor der Berichterstattung durch die Rechnungsprüfer zu überprüfen.
  7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind im Versammlungs- protokoll zu dokumentieren.

§ 8 Delegierte

  1. Die Mitgliederversammlung bestimmt die insgesamt 6 Delegierte für die Aufgaben im Landesverband der Freien Wähler in Thüringen. Die Abstimmung ist nicht geheim und ein Delegierter ist mit einfacher Mehrheit gewählt.

§ 9 Auflösung des Vereins

  1. Der Auftrag auf Auflösung oder der Antrag auf Verschmelzung des Vereins mit einer anderen politischen Organisation kann nur in einer Mitgliederversammlung behandelt werden. Findet sich dafür eine drei Viertel Mehrheit, muss dieser Beschluss durch eine Urabstimmung der Mitglieder bestätigt, geändert oder aufgehoben werden.

§ 10 Inkrafttreten der Satzung

  1. Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 11.04.2009 in Eisenach angenommen und tritt damit in Kraft.